Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pure Water AG

  1. Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Pure Water AG, Opelstrasse 11, 68789 Sankt Leon-Rot (nachstehend: „Verkäufer“), gegenüber seinen Kunden betreffend den Verkauf, die Lieferung, Montage und Wartung von pure water Filteranlagen. Abweichende Vorschriften des Käufers gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Für eine bessere Lesbarkeit bezeichnet das Wort “Käufer” sowohl männliche, weibliche und diverse Personengruppen als auch Unternehmen.
  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  1. Im Einzelfall mit dem Käufer getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
  1. Die Vertragssprache ist deutsch.
  1. Gerichtsstand ist der Sitz der Pure Water AG, aktuell Sankt Leon-Rot, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  1. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Verkäufer ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
  1. Vertragsschluss

  1. Die Unterzeichnung der Vertragsformulare durch den Käufer stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über den Kauf, die Lieferung, Montage und ggf. die Wartung einer pure water Filteranlage dar. Dieses Angebot wird mit Zugang des durch den Verkäufer unterzeichneten Vertrages oder einer anderen schriftlichen Zusage des Verkäufers angenommen.
  1. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

  1. Es gelten die vereinbarten Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  1. Der Verkauf sowie die Lieferung, Montage und ggf. die Wartung der pure water Filteranlage erfolgt auf Rechnung. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung jedoch nicht vor Lieferung und Montage der pure water Filteranlage bzw. bei Wartungen nicht vor Durchführung der Wartung zu begleichen.
  1. Kommt ein Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
  1. Lieferung und Gefahrübergang einer pure water Filteranlage

  1. Die bestellte pure water Filteranlage wird, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands, aus dem Lager des Verkäufers.
  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
  1. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte

  1. Die gelieferte pure water Filteranlage und im Rahmen der Wartung eingebaute Filter bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, die pure water Filteranlage bis zum Eigentumsübergang sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen wird er dem Verkäufer unverzüglich anzeigen. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der pure water Filteranlage trägt der Käufer.
  1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises wird der Käufer die pure water Filteranlage weder verleihen, verkaufen, vermieten, verpfänden noch in sonstiger Weise über diese verfügen. Für den Fall, dass Dritte beabsichtigen, das Gerät zu pfänden, wird er den Verkäufer unverzüglich unterrichten. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der pure water Filteranlage aufzuwendenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind vom Käufer zu erstatten.
  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts­kräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käfers unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  1. Wartung der pure water Filteranlage

  1. Die Wartung umfasst den jährlichen Austausch der Vorfilter, ggf. den Austausch der Molekularmembran sowie die Kontrolle der gesamten pure water Filteranlage zu dem im Wartungsvertrag vereinbarten Preis. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer die Wartung und den Filtertausch in einem digitalen Wartungsheft.
  1. Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Im Falle einer Verlängerung des Vertrages auf unbestimmte Zeit, ist dieser monatlich kündbar.
  1. Die den Filterwechsel inkludierende Wartungspauschale erhöht sich in regelmäßigen Abständen, jedoch erstmals nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss des Wartungsvertrages.
  1. Gewährleistung und Haftung

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b).
  1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verkäufer nicht.
  1. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  1. Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Datenschutz

  1. Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 11.08.2023